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Nabisy - Nachhaltige-Biomasse-System
Über die staatliche Web-Anwendung Nachhaltige - Biomasse - Systeme (Nabisy) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird der Nachweis der Nachhaltigkeit bei flüssiger und gasförmiger Biomasse nach der EU-Richtlinie 2009/28/EG erbracht.
Inverkehrbringer von flüssiger oder gasförmiger Biomasse in Deutschland können diese auf ihre Quotenverpflichtung nur dann anrechnen lassen oder Steuerentlastungen erhalten, wenn sie belegen können, dass die flüssige oder gasförmige Biomasse die sich aus der EU-Richtlinie 2009/28/EG ergebenden Nachhaltigkeitskriterien erfüllt. Die Nachhaltigkeitskriterien für flüssige Biomasse zur Stromerzeugung müssen erfüllt werden, wenn Wirtschaftsbeteiligte eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten möchten.
Für den deutschen Markt relevante Daten müssen nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV), der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) in Nabisy eingegeben werden. Auf die Web-Anwendung Nabisy können die deutschen Hauptzollämter sowie die Biokraftstoffquotenstelle, die Deutsche Emissionshandelsstelle, die Netzbetreiber und die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union direkt zugreifen. Des Weiteren dient Nabisy auch als ein Instrument, den für die Bundesregierung und die EU-Kommission jährlich zu verfassenden Erfahrungs- und Evaluationsbericht zu der EU-Richtlinie 2009/28/EG zu erstellen.
Die Web-Anwendung Nabisy bietet folgende Möglichkeiten:
Für Produzenten:
- Eingabe von Daten zur Nachhaltigkeit von flüssiger Biomasse bzw. flüssigen oder gasförmigen Biokraftstoffen und
Für Lieferanten:
- Antrag auf Teilung: Ein Nachhaltigkeitsnachweis oder Nachhaltigkeits-Teilnachweis wird auf mehrere Empfänger aufgeteilt.
- Antrag auf Zusammenfassung: Ein Wirtschaftsbeteiligter ist im Besitz mehrerer Nachhaltigkeitsnachweise oder Nachhaltigkeits-Teilnachweise und möchte diese Mengen in einem Nachhaltigkeits-Teilnachweis zusammenfassen.
- Antrag auf Umschreibung: Die gesamte Menge eines Nachhaltigkeitsnachweises oder Nachhaltigkeits-Teilnachweises wird unverändert verkauft.
Für die Nutzung von Nabisy ist es erforderlich, dass ein Wirtschaftsbeteiligter einem nationalen System eines Mitgliedsstaats oder einem von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften anerkannten Zertifizierungssystem angehört und bei diesem registriert ist. Des Weiteren können Wirtschaftsbeteiligte bei der BLE einen Benutzernamen und Passwort als Lieferanten beantragen, wenn sie im Biokraftstoffbereich der deutschen zollamtlichen Überwachung i. S. d. Biokraft-NachV unterliegen und bei der deutschen Zollverwaltung registriert sind.
Für Anlagen- und Netzbetreiber:
Anlagenbetreiber können ab sofort die auf sie ausgestellten Nachhaltigkeitsnachweise bzw. Nachhaltigkeits-Teilnachweise entsprechend zu der verstromten Menge eines Abrechnungszeitraums teilen, zusammenfassen oder auf ihren Netzbetreiber umschreiben. Die Netzbetreiber können die in Nabisy hinterlegten Nachhaltigkeitsnachweise bzw. Nachhaltigkeits-Teilnachweise selbst einsehen und Verwendungsvermerke setzen.
Für die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
Wenn nachhaltige flüssige oder gasförmige Biomasse nicht für eine Anrechnung auf die Biokraftstoffquote, eine Steuerentlastung oder Vergütung nach dem EEG in Deutschland, sondern für einen anderen Mitgliedsstaat bestimmt sind und der Empfänger im Ausland selbst nicht in Nabisy registriert ist, muss der Verkäufer den Nachhaltigkeitsnachweis bzw. Nachhaltigkeits-Teilnachweis auf das für den jeweiligen Mitgliedsstaat eingerichtete Ausbuchungskonto übertragen. Die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten können auf ihr jeweiliges Staatenkonto zugreifen und die darin hinterlegten Nachweise einsehen.
Für Nabisy benötigen die Wirtschaftsbeteiligten einen Benutzernamen und ein Passwort.
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