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Nabisy - Nachhaltige-Biomasse-System


Über die staatliche Web-Anwendung Nachhaltige - Biomasse - Systeme (Nabisy) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird der Nachweis der Nachhaltigkeit Biomasse nach der EU-Richtlinie (EU) 2018/2001 erbracht.

Inverkehrbringer von flüssiger oder gasförmiger Biomasse in Deutschland können diese auf ihre Quotenverpflichtung nur dann anrechnen lassen, wenn sie belegen können, dass die flüssige oder gasförmige Biomasse die sich aus der EU-Richtlinie (EU) 2018/2001 ergebenden Nachhaltigkeitskriterien erfüllt. Die Nachhaltigkeitskriterien für feste, gasförmige oder flüssige Biomasse zur Stromerzeugung müssen erfüllt werden, wenn Wirtschaftsbeteiligte eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten möchten.

Für den deutschen Markt relevante Daten müssen nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV), der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) in Nabisy eingegeben werden. Auf die Web-Anwendung Nabisy können die deutschen Hauptzollämter sowie die Biokraftstoffquotenstelle, die Deutsche Emissionshandelsstelle, die Netzbetreiber und die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union direkt zugreifen. Des Weiteren dient Nabisy auch als ein Instrument, den für die Bundesregierung jährlich zu verfassenden Erfahrungs- und Evaluationsbericht zu erstellen.

Die Web-Anwendung Nabisy bietet folgende Möglichkeiten:

Für Produzenten:

  • Eingabe von Daten zur Nachhaltigkeit von Strom aus fester, gasförmiger oder flüssiger Biomasse bzw. flüssigen oder gasförmigen Biokraftstoffen und

Für Lieferanten:

  • Antrag auf Teilung: Ein Nachhaltigkeitsnachweis oder Nachhaltigkeits-Teilnachweis wird auf mehrere Empfänger aufgeteilt.
  • Antrag auf Umschreibung: Die gesamte Menge eines Nachhaltigkeitsnachweises oder Nachhaltigkeits-Teilnachweises wird unverändert veräußert.
  • Antrag auf Sammelumschreibung: Mehrere Nachhaltigkeitsnachweise werden auf einen Empfänger umgeschrieben.

Für die Nutzung von Nabisy ist es erforderlich, dass ein Wirtschaftsbeteiligter einem nationalen Zertifizierungssystem eines Mitgliedsstaats oder einem von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften anerkannten Zertifizierungssystem angehört und bei diesem registriert ist. Des Weiteren können Wirtschaftsbeteiligte bei der BLE einen Benutzernamen und Passwort als Lieferanten beantragen, wenn sie im Biokraftstoffbereich der deutschen zollamtlichen Überwachung i. S. d. Biokraft-NachV unterliegen und bei der deutschen Zollverwaltung registriert sind.

Für Nabisy benötigen die Nutzer einen Benutzernamen und ein Passwort.

Zur Registrierung als Nutzer wenden Sie sich bitte an das von Ihnen genutzte Zertifizierungssystem.

Für Anlagen- und Netzbetreiber im Sinne der BioSt-NachV:

Anlagenbetreiber können die auf sie ausgestellten Nachhaltigkeitsnachweise bzw. Nachhaltigkeits-Teilnachweise entsprechend zu der verstromten Menge eines Abrechnungszeitraums teilen oder auf ihren Netzbetreiber umschreiben. Die Netzbetreiber können die in Nabisy hinterlegten Nachhaltigkeitsnachweise bzw. Nachhaltigkeits-Teilnachweise selbst einsehen und Verwendungsvermerke setzen.

Für die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union:

Wenn nachhaltige flüssige oder gasförmige Biomasse nicht für eine Anrechnung auf die Biokraftstoffquote oder Vergütung nach dem EEG in Deutschland, sondern für einen anderen Mitgliedsstaat bestimmt sind und der im Ausland ansässige Empfänger nicht in Nabisy registriert ist, muss der Verkäufer den Nachhaltigkeitsnachweis bzw. Nachhaltigkeits-Teilnachweis auf das für den jeweiligen Mitgliedsstaat eingerichtete Ausbuchungskonto übertragen. Die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten können auf ihr jeweiliges Staatenkonto zugreifen und die darin hinterlegten Nachweise einsehen.

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